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Reglement Jahresmeisterschaft und Grosse Meisterschaft SG Zuzgen

Dieses Reglement regelt die Durchführung der Jahresmeisterschaft und der Grossen Meisterschaft der SG Zuzgen gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 06. März 2026.

1. Zählende Schiessen

Die Meisterschaften umfassen eine von der Generalversammlung festgelegte Anzahl Schiessen.

Folgende Anlässe zählen jährlich zur Meisterschaft:

- Winterausmarsch

- Gheischiessen

- Fluhschiessen

- Grenzschutzschiessen

- Obligatorisch

- Feldschiessen

- Eidgenössisches oder Kantonales Schützenfest

- Kantonalstich

- Herbstschiessen

- Trainingsstich

Zusätzlich zählen die zwei besten Resultate aus auswärtigen Schiessen. Dabei gelten folgende Bedingungen:

- Gewertet wird der Vereinsstich (6 Einzelschüsse, 4 Serienfeuer).

- Die auswärtigen Schiessen können frei gewählt werden.

2. Jahresmeisterschaft

Für die Jahresmeisterschaft werden die sechs besten Resultate gewertet.

Die drei Erstplatzierten erhalten:

- einen Gutschein

- einen Eintrag auf der Jahresmeisterschaftstafel im Schützenhaus

3. Grosse Meisterschaft

Für die Grosse Meisterschaft werden die acht besten Resultate gewertet.

Der Sieger der Grossen Meisterschaft erhält den Wanderpreis für die Dauer von einem Jahr.

Nach fünf Jahren erhält der Schütze mit dem besten Gesamtergebnis über diesen Zeitraum den Wanderpreis endgültig.

Während der fünfjährigen Wertungsperiode gilt ein Streichresultat.

Die erste Wertungsperiode nach diesem Reglement umfasst die Jahre 2026 bis 2030.

4. Resultaterfassung

Die Resultate werden in Prozentwerten berechnet.

Die Resultate aus auswärtigen Schiessen müssen vom jeweiligen Schützen selbstständig beim Resultatverantwortlichen gemeldet werden. Die Meldung hat spätestens bis zum Chlibischiessen zu erfolgen.

5. Absenden

Das Absenden der Meisterschaften findet jeweils im Rahmen des Chilbiabsendens statt.

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